Eine Beratung oder Vertretung in familienrechtlichen Fragen bzw. Verfahren ist durch sehr persönliche Umstände, wie Abstammungs-, Trennungs-, Scheidungs-, Sorgerechts-, Umgangs- oder Unterhaltsfragen geprägt.
Es kommt hier zunächst darauf an, die rechtlichen Rahmenbedingungen darzustellen und zu ermitteln, wie diese am besten mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen in Einklang gebracht werden können.
In Sorgerechts- und Umgangsverfahren kommt oftmals dem Jugendamt, Verfahrensbeiständen oder Gutachtern besondere Bedeutung zu. Um in der Kommunikation mit diesen Beteiligten Missverständnisse zu vermeiden und die eigenen Ziele zu vermitteln, helfen wir mit frühzeitiger Beratung auf der Basis langjähriger Erfahrung.
In binationalen Verbindungen gibt es zudem einen engen Zusammenhang zwischen familienrechtlichen Fragestellungen und aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen. Dies führt dazu, dass gerade ausländische Mandanten einen besonders hohen Bedarf an kompetenter und fachübergreifender Beratung in diesem Bereich haben.