Der erste Kontakt bei einem Ermittlungsverfahren kommt meistens mit der Polizei zustande.
Bei den erhobenen Vorwürfen kann es sich häufig (erst Recht wenn eine Inhaftierung zu befürchten ist) um existenzgefährdende Situationen handeln.
Um sich in dieser Situation nicht ausgeliefert zu fühlen und die eigenen Rechte durchsetzen zu können, ist es wichtig schon im frühen Stadium des Verfahrens eine Strafverteidigerin bzw. einen Strafverteidiger einzuschalten.
Je früher diese(r) tätig wird, desto effektiver kann die Verteidigung geführt werden.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechtes, insbesondere auch des Jugendstrafrechtes und Betäubungsmittelstrafrechts.
Durch unsere fachübergreifenden Kenntnisse ist insbesondere auch in den Verfahren des sog. Nebenstrafrechtes (z.B. Ausländerstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht, etc.) eine kompetente Verteidigung gewährleistet.