Wenn rechtliche Unterstützung benötigt wird, stellt sich in der Regel gleich zu Beginn die Frage nach den Kosten.
Wir sind bestrebt, Sie so früh wie möglich über die zu erwartenden Kosten transparent zu informieren und die Möglichkeiten der Finanzierung gemeinsam mit Ihnen zu erörtern.
Für ein erstes Beratungsgespräch berechnen wir in der Regel einen Pauschalbetrag von 100,00 €, bei Vorlage eines Beratungshilfescheines nur eine Schutzgebühr von 15,00 €. Falls das Problem sich nicht bereits durch die Beratung lösen lässt, besprechen wir mit Ihnen detailliert die voraussichtlichen Kosten, die durch eine Vertretung entstehen und ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir auch die nötige Korrespondenz mit dieser für Sie.
In der Regel berechnen wir unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In bestimmten Fällen, etwa bei umfangreichen Strafsachen, vereinbaren wir eine faire Vergütung nach Aufwand im Wege eines Stundenhonorars oder auch als Pauschale für bestimmte Verfahrensabschnitte.